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   BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03   

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BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03 (https://dejure.org/2004,12075)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2004 - 4 AZR 322/03 (https://dejure.org/2004,12075)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2004 - 4 AZR 322/03 (https://dejure.org/2004,12075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Urlaubs- und Heueranspruch nach dem Mantel- und Heuertarifvertrag für die deutsche Seeschifffahrt (MTV- und HTV-See) auf Grund eines von der Internationalen Transportarbeiter Förderation (ITF) mit dem Reeder eines unter deutscher Flagge fahrenden und in dem ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Rechtsverhältnisses; Auslegung eines Tarifvertrages; Koalitionsvertrag als Vertrag zu Gunsten Dritter; Urlaubsanspruch eines Seemanns

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

    Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Sie hat unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 16. Februar 2000 (- 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328 = AP TVG § 2 Nr. 54 = EzA TVG § 4 Seeschifffahrt Nr. 1) die Auffassung vertreten, den Bestimmungen des ISR-Flottenvertrages und des ISR-Sondervertrages komme keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 16. Februar 2000 (- 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328 = AP TVG § 2 Nr. 54 = EzA TVG § 4 Seeschifffahrt Nr. 1) entschieden, dass durch den ISR-Sondervertrag nur eine schuldrechtliche Verpflichtung des Reeders begründet wird, die in Art. 1 Buchst. a (i) genannten Seeleute in Übereinstimmung mit dem HTV- und MTV-See zu beschäftigen.

    aa) Der Senat hat ebenfalls in dem Urteil vom 16. Februar 2000 (- 4 AZR 14/99 -BAGE 93, 328 = AP TVG § 2 Nr. 54 = EzA TVG § 4 Seeschifffahrt Nr. 1) entschieden, dass aus dem ISR-Sondervertrag nur die schuldrechtliche Verpflichtung des Reeders gegenüber der ITF abgeleitet werden kann, den HTV- und MTV-See anzuwenden, nicht aber der unmittelbare Anspruch des Seemanns auf Leistungen aus diesen Tarifverträgen.

    (4) Richtig ist lediglich der Hinweis in Anmerkungen zum Urteil des Senats vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - (Thüsing/Goertz Anm. zu AP TVG § 2 Nr. 54 und Franzen Anm. zu EzA TVG § 4 Seeschifffahrt Nr. 1), das Argument, im Zweifel sei davon auszugehen, dass sich die Tarifvertragsparteien nicht der Gestaltungsmöglichkeit eines Koalitionsvertrages zu Gunsten Dritter bedienten und bedienen wollten, weil sie nach dem Tarifvertragsgesetz rechtlich in der Lage seien gem. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend geltende Tarifnormen zu vereinbaren, sei nur stichhaltig, wenn von der Tariffähigkeit des ITF ausgegangen werde, was der Senat ausdrücklich offen gelassen habe.

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder ein Tarifwerk idR als dynamische Bezugnahme zu verstehen, auch wenn die Arbeitsvertragsparteien nicht ausdrücklich vereinbaren, es sollten die "jeweils geltenden" Tarifverträge Anwendung finden (Senat 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330 = AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 7).

    Eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Tarifverträge entspricht in der Regel den Interessen beider Vertragsparteien, die auf diese Weise einer Anpassung ihres Arbeitsverhältnisses an die fortschreitende Entwicklung enthoben sind (Senat 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - aaO).

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Unter den Begriff des Rechtsverhältnisses fallen auch einzelne sich aus dem Rechtsverhältnis ergebende Rechte, Pflichten oder Folgen, so dass die klagende Partei nicht gehindert ist, ihren Klageanspruch auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht zu beschränken (vgl. BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 102/02 - AP BGB § 613a Nr. 245).

    Unzulässig ist es aber, bloße Tatfragen (18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 12), einzelne Vorfragen (11. September 2001 - 1 ABR 1/01 -), bestimmte Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. 13. Februar 2003 - 8 AZR 102/02 - AP BGB § 613a Nr. 245) oder abstrakte Rechtsfragen (3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19) zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen.

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Verbleiben Zweifel an dem Vertragswillen der Parteien, ist eine Bezugnahmeklausel als dynamische Verweisung zu verstehen (Senat 26. September 2001 -4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Statische Verweisungen, die einen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgefundenen Regelungsbestand auf Dauer festschreiben, müssen aus diesem Grunde deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70).
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Statische Verweisungen, die einen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgefundenen Regelungsbestand auf Dauer festschreiben, müssen aus diesem Grunde deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Unzulässig ist es aber, bloße Tatfragen (18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 12), einzelne Vorfragen (11. September 2001 - 1 ABR 1/01 -), bestimmte Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. 13. Februar 2003 - 8 AZR 102/02 - AP BGB § 613a Nr. 245) oder abstrakte Rechtsfragen (3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19) zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen.
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Unzulässig ist es aber, bloße Tatfragen (18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 12), einzelne Vorfragen (11. September 2001 - 1 ABR 1/01 -), bestimmte Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. 13. Februar 2003 - 8 AZR 102/02 - AP BGB § 613a Nr. 245) oder abstrakte Rechtsfragen (3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19) zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Es besteht keine generelle Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage, wenn durch die Feststellungsklage eine sachgerechte und einfache Erledigung der einschlägigen Streitfragen zu erreichen ist und somit prozessökonomische Gründe für einen Feststellungsantrag sprechen (BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236 = AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 26 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 9).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
    Das steht aber dem Feststellungsinteresse nicht entgegen, wenn sich aus der begehrten Feststellung Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft ergeben (zB BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 -BAGE 98, 70 = AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 35 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9).
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01

    Personalvertretung bei Luftfahrtunternehmen - Mitwirkung bei Umschulung - TV über

  • LAG Niedersachsen, 04.04.2003 - 10 Sa 1845/01

    Heuer nach deutschen tariflichen Bestimmungen; Mischform zwischen

  • BAG, 21.10.1982 - 6 AZR 934/79

    Heuervertrag - Gesetzliche Pflicht der Parteien - Gekündigtes Heuerverhältnis -

  • BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 553/75

    Reeder - Kündigung - Ausspruch im Ausland - Fortsetzung des Heuerverhältnisses -

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Verbleiben Zweifel an dem Vertragswillen der Parteien, ist eine Bezugnahmeklausel als dynamische Verweisung zu verstehen (BAG 14. April 2004 - 4 AZR 322/03 -, zu II 2 c der Gründe mwN).
  • LAG Hamburg, 22.02.2011 - 4 Sa 76/10

    Regelungen zur Altersgrenze im Manteltarifvertrag der Hamburger Hochbahn AG

    Verbleiben Zweifel an dem Vertragswillen der Parteien, ist eine Bezugnahmeklausel als dynamische Verweisung zu verstehen (vgl. nur BAG Urteil vom 18. Juni 2008 - 7 ARZ 116/07 - EzA § 14 TzBfG Nr. 49; BAG Urteil vom 14. April 2004 - 4 AZR 322/03 - zitiert nach juris; BAG Urteil vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 43 und zuletzt BAG Urteil vom 22. September 2010 - 4 AZR 98/09 - Rz. 18, zitiert nach juris).
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